Highlux® Stegplatte - SDP 16/32 mm - verschiedene Farben
Diese Acryl-Doppelstegplatten aus PMMA (
Polymethylacrylat) mit einer Plattendicke von 16 mm und einem Stegabstand von 32 mm zeichnen sich durch Ihren günstigen Preis bei guter Qualität aus.
Sie sind hervorragend für z. B. Carports oder Terrassenüberdachungen geeignet.
Die Hauptmerkmale sind eine hohe UV- und Witterungsbeständigkeit sowie Langlebigkeit. Durch “Lotus-Effekt” haben die Platten einseitig keine Tropfenbildung.
Die Platten sind auch mit Hitzeschutz erhältlich, dadurch reduziert sich die Aufheizung unter der Überdachung. Effekt: angenehme Kühle unter der Platte.
Ab Dezember 2023 werden die
braunen Stegplatten mit einem alternativen Farbmasterbatch gefertigt. Die Platten lassen sich nicht miteinander verbauen.
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Technische Daten: * Acryl-Stegplatte SDP 16/32 mm
• UV-beständig / schlagzäh |
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• einseitig keine Tropfenbildung |
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• Hagelschlaggarantie: |
10 Jahre * |
• Lichtdurchlässigkeitsgarantie: |
20 Jahre * |
• Plattendicke: |
16 mm |
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• Stegabstand: |
32 mm |
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• Plattenbreite: |
980 mm oder 1200 mm |
• K-Wert |
2,8 W / m²K |
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• Lichtdurchlässigkeit: |
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○ farblos |
84 % |
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○ weiß |
76 % |
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○ braun |
50 % |
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○ weiß HS |
62 % |
(mit Hitzeschutz) |
• Gewicht: |
ca. 4,0 kg / m² |
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• mögl. Ausdehnung durch Wärme und Feuchte: ca. 6 mm / m |
• bewertetes Schalldämm-Maß: ca. 24 dB |
* siehe gesondert erhältliche Garantiebedingungen des Herstellers
Bei Hagelschäden muss der Nachweis über die jeweiligen Wetterverhältnisse der Region durch den Kunden über den Deutschen Wetterdienst erbracht werden, insbesondere hinsichtlich Hagelkorngröße und Fallgeschwindigkeit.
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Vor Montage bitte beachten:
Vor Einbau sollte abgeklärt sein, ob Genehmigungen von Behörden nötig sind. Unsere Anleitungen/Angebote sind Empfehlungen jahrelanger Erfahrungen, jedoch trägt die Verantwortung für Ausführung und Konstruktion der ausführende Unternehmer/Kunde. Wir bitten unbedingt um Beachtung der Verlege-, Montage- und Lagerrichtlinien! Für Lager- und Verlegefehler übernehmen wir keine Haftung!
Maßabweichungen von +/-4% in Länge und Breite der Stegplatten sind im Rahmen der Toleranz. Außerdem kann es durch Temperaturschwankungen zwischen Zuschnitt und Auslieferung zu variierenden Längen kommen, welches kein Beanstandungsgrund ist.
Die Dachneigung der Stegplatten sollte mindestens 5° betragen. Ein Beschlagen der Hohlkammern ist kein Reklamationsgrund, da die Bildung von Kondensat in den Kammern der Stegplatten nicht vermeidbar ist. Stegplatten aus Acrylglas und Polycarbonat sind minimal gas- und dampfdurchlässig, dadurch kann es durch feuchte Luft in den Hohlkammern zu deren Beschlagen und Kondenswasserbildung kommen. Bei fachgerechter Montage wird das Kondensat innerhalb der Hohlkammerplatte zur Traufe abgeführt und tropft aus den Abschlussprofilen mit Tropfkante ab. Die Hohlkammer trocknet wieder aus.
Bitte beachten Sie, dass Farbabweichungen aufgrund von unterschiedlichen Lichtverhältnissen bei der Fotoerstellung und unterschiedlichen Bildschirmeinstellungen möglich sind.